Bankvollmacht

Vollmachten beim Kreditinstitut werden bestenfalls so gestaltet, dass Sie "über den Tod des Kontoinhabers hinaus" gelten.

Wenn eine Kontovollmacht über den Tod hinausbesteht, könnte der Bevollmächtigte zum Beispiel bestenfalls in Absprache mit dem Kundenberater der Bank die Kosten, die mit dem Tod und der Bestattung zusammen hängen, vom Nachlasskonto des Verstorbenen begleichen.

Lassen Sie sich hierzu ausführlich bei der Bank ihres Vertrauens beraten. Gesetze und Bestimmungen ändern sich und gegenenfalls müssen alte Vollmachten erneuert oder angepasst werden, oder verlieren Ihre Gültigkeit. Eine handschriftliche Vollmacht genügt hier nicht.