KFZ - Versicherung

Wird eine Umschreibung des Kfz-Versicherungsvertrages vorgenommen, so kann teilweise der Schadensfreiheitsrabatt der oder des Verstorbenen übernommen werden. Kontaktieren Sie hierzu Ihre Versicherung und informieren sich.

Eine Kündigung des Vertrages darf beim Verkauf des Fahrzeuges nicht vergessen werden! Prämien, die zu viel bezahlt worden sind, werden zurückerstattet.