Meister im Bestatterhandwerk

Auch wenn derzeit die Meisterprüfung noch nicht Voraussetzung für eine selbständige Gewerbeausübung ist, ist sie doch stets ein Nachweis besonderer fachlicher Kompetenz.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum geprüften Bestatter gibt es die Möglichkeit, die Prüfung zum Meister in Bestatterhandwerk abzuschließen.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine einschlägige Abschlussprüfung und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung als Tischler/in bzw. Bürokaufmann/frau und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit in einem Bestattungsinstitut nachweist.

Es werden fachliche, betriebswirtschaftliche sowie sozialpädagogische Kenntnisse erworben.  So erlaubt es eine erfolgreich bestandene Meisterprüfung zur Bestattungsfachkraft auszubilden, und durch die in Teil 1 und 2 erworbenen fachlichen Kenntnisse wird die Voraussetzung zum Führen eines Krematoriums oder Friedhofes erfüllt.

Die Prüfung erfolgt im praktischen und theoretischen Teil gemäß der Bestattermeisterverordnung vor dem Meisterprüfungsauschuss der Handwerkskammer. Die Inhalte gliedern sich in insgesamt 4 Teile. Im dritten Teil werden Wirtschaft und Recht behandelt, im vierten Teil Ausbildungswesen.