Meisterpflicht

Im Rahmen der Delegiertenversammlung des Fachverbandes Leben Raum Gestaltung
hat sich das wichtigste Gremium des hessischen und rheinland-pfälzischen
Tischler- und Bestatterhandwerks uneingeschränkt für die Einführung
der Meisterpflicht im Bestatterhandwerk ausgesprochen.

Damit bekräftigte das Gremium die Beschlussfassung aus dem Jahr 2020.
Ziel bleibt, 2025 bei der nächsten Novelle
der Handwerksordnung in die Anlage A übernommen zu werden.
Quelle: 1/2023 Bestatter aktuell
 

Wir als Meisterbetrieb setzen uns natürlich ganz klar für die Meisterpflicht ein.