Organspende

Bei einer Organspende stellen verstorbene Spenderinnen und Spender
die eigenen Organe für eine Transplantation zur Verfügung.
Diese Spenderorgane werden dann an die passenden Patienten vermittelt.

Damit es zu einer Organspende kommen kann, müssen Voraussetzungen erfüllt sein:

Todesfeststellung

  • Der Tod muss zweifelsfrei festgestellt worden sein.


Klärung der Spendenbereitschaft

  • Eine Zustimmung zur Organspende muss vorliegen.
    Die Zustimmung kann über den Organspendeausweis erfolgen, den die Spenderin oder der Spender zu Lebzeiten ausgefüllt hat.

kisspng-arrow-clip-art-tampon-5b343b7b8e2662.7085360615301497555823.png Den Organspendeausweis erhalten Sie auch gerne direkt bei uns.
 

Ein Organspendeausweis entlastet auch Ihre Angehörigen

Sollte im Fall der Fälle Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ-und Gewebespende nicht bekannt sein,
werden Ihre Angehörigen nach Ihrem mutmaßlichen Willen gefragt.
Deshalb ist es wichtig, mit den Angehörigen über die eigene Spendenbereitschaft zu sprechen und diese zu dokumentieren.

Der Organspendeausweis schafft Klarheit - auch für Ihre Angehörigen.
 

Bei Interesse folgen Sie dem Link
Füllen Sie den Organspendeausweis online aus