Den Hinterbliebenen entstehen durch den Tod des Versicherungsnehmers keine Beeinträchtigungen im Bezug auf Ihre Versicherungsverhältnisse.
Die Versicherung ist über den Sterbefall zu informieren, damit die Verträge gebenenfalls auf den Ehepartner übertragen werden können. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist hier immer beizulegen.
Bei Alleinstehenden läuft der Versicherungsvertrag aus, sobald die Versicherung mit Kopie der Sterbeurkunde über den Todesfall informiert wird.
Wir übernehmen für unsere Kunden auch diese Meldungen . Über unser Formalitätenportal können schnell und unkompliziert alle Versicherungen ab- oder umgemeldet werden.
Hier finden Sie Hinweise zu speziellen Versicehrugen