Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person im Falle einer Notsituation, alle oder bestimmte Aufgaben für sie zu übernehmen.

Mit dieser Vollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.

Hierbei können für verschiedene Bereiche gesonderte Vollmachten erstellt werden, z. B. für Behörden, Banken, Versicherungen, Immobilien, Vermögen oder Grundstücke.