Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit ihr gesetzlicher Betreuer in medizinischen und pflegerischen Belangen werden soll.

Diese Verfügung entbindet den Arzt gegenüber dem Bevollmächtigten von der Schweigepflicht.