Unfallversicherung

Wenn der Verstorbene eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, so kommt es nur zu einer Auszahlung der selben wenn es sich um nachweislich um einen Unfalltod handelt.

Zusätzlich zur Sterbeurkunde muss ein Nachweis der Todesursache erbracht werden. Die Kriminalpolizei wird beim nicht natürlichen Tod ermitteln, so dass eine Freigabe der Staatsanwaltschaft für die Bestattung erfolgen muss.